Allgemeine Bestimmungen


 

Allgemeine Bestimmungen

A) Programm für Transparenz und Integrität (Art. 10, Abs. 8, Buchst. a)

Dreijahresplan der autonomen Schulen zur Vorbeugung der Korruption

 

B) Allgemeine Akte  (Art. 12, Abs. 1, 2)

1. Die allgemeinen Rechtsbestimmungen sind folgendem Link des Deutschen Schulamtes zu entnehmen:

http://www.provinz.bz.it/bildung-sprache/deutschsprachige-schule/bildungsverwaltung/normen-schulbereich.asp

2. Rundschreiben des Schulamtsleiters: http://www.provinz.bz.it/bildung-sprache/deutschsprachige-schule/rundschreiben.asp

3. Mitteilungen des Schulamtleiters: https://www.provinz.bz.it/bildung-sprache/deutschsprachige-schule/mitteilungen.asp

vom 24.03.2023: Beschluss der Landesregierung Nr. 193 vom 7. März 2023 –Dreijahresplan der autonomen Schulen zur Korruptionsvorbeugung und Transparenz für den Zeitraum 2023 – 2023 genehmigt.

4. Verhaltenskodizes für Lehrpersonen und Schulführungskraft:

5. Den Dreijahresplan 2020-2023 und die interne Schulordnung finden Sie auf dieser Schulhomepage unter "Unsere Schule->Bildungsplan"

C ) Informationspflichten für Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen (Art. 34, Abs. 1, 2)

  • Der Beschluss des Lehrerkollegiums über das Alternativangebot zum Religionsunterricht ist in Ausarbeitung
  • Der Schulrat hat Kriterien für die Reduzierung bzw. den Erlass von Schülerbeiträgen (Beschluss) bei minderbemittelten Schülerinnen und Schülern erstellt.
 
 

Organisation


 

Organisation

A) Politisch-administrative Organe  (Art. 13, Abs. 1, Buchst. a;  Art. 14)

Schulführungskraft und Schulrat

Zu den Kompetenzen der Schulführungskraft:

(laut Art. 13 des LG Nr. 12/2000, unter Beachtung der Befugnisse der Kollegialorgane)

  • Der Direktor sorgt für die einheitliche Führung der Schule und ist ihr gesetzlicher Vertreter. Er ist zuständig für die Beziehungen zu den Gewerkschaften. Der Direktor ist der Vorgesetzte des Personals, das der autonomen Schule von Land und Gemeinden zugewiesen wird.
  • Der Direktor ergreift Maßnahmen zur Sicherung der Qualität der Bildungsprozesse und zur Optimierung der Rahmenbedingungen des Lernens; er fördert das Zusammenwirken der kulturellen, beruflichen, sozialen und wirtschaftlichen Angebote am Schulort und in dessen Umfeld, die Ausübung des Rechts der Schüler und Schülerinnen auf Bildung, des Rechts auf Lehrfreiheit, die auch als Freiheit der Forschung und methodisch-didaktischen Innovation verstanden wird, und des primären Erziehungsrechts der Familien.
  • Unter Beachtung der Befugnisse der Kollegialorgane der Schule hat der Direktor autonome Leitungs- und Koordinierungsbefugnisse sowie die Aufgabe, die personellen Ressourcen bestmöglich einzusetzen. In Übereinstimmung mit dem Schulprogramm, den einschlägigen Vorschriften und den vom Kollektivvertrag festgelegten Grundsätzen und Kriterien weist der Direktor dem Schulpersonal die Dienstobliegenheiten zu.
  • Auf Grund der vom Schulrat beschlossenen allgemeinen Kriterien legt der Schuldirektor den Dienstplan der Schule, die Öffnungszeiten für den Parteienverkehr und die Einteilung der vom Kollektivvertrag für das Schulpersonal vorgesehenen Arbeitszeit im Hinblick auf die Erfordernisse des Schulbetriebs und die Bedürfnisse der Ortsgemeinschaft fest.
  • Der Direktor organisiert die Tätigkeiten der Schule nach den Kriterien einer effizienten und wirksamen Bildung. Er ist verantwortlich für die erzielten Ergebnisse, die in Beachtung der Eigenart ihrer Aufgaben bewertet werden
  • Der Direktor genehmigt die Verwendung von schulischen Räumlichkeiten für außerschulische Zwecke.

(laut Art. 8 des LG Nr. 20/1995)

  • Der Schuldirektor trifft Maßnahmen für die Verwaltung des Vermögens und über die Verwendung der Geldmittel
  • Der Direktor führt die Beschlüsse des Schulrates durch
  • Dem Direktor können Aufgaben des Schulrates delegiert werden, außer Haushaltsvoranschlag und Jahresabschlussrechnung.
  • Der Direktor kann in Dringlichkeitsfällen auch Maßnahmen ohne Delegierung treffen, welche in der nächsten Schulratssitzung ratifiziert werden müssen.

Zu den Kompetenzen der Kollegialorgane:
Die Kollegialorgane der Schule garantieren die Effektivität der Autonomie der Schulen im Rahmen der Bestimmungen, die die Befugnisse und die Zusammensetzung der Organe regeln.

Kompetenzen des Schulrates

(laut LG Nr. 20/1995)

  • Der Schulrat genehmigt den Haushaltsvoranschlag und den Rechnungsabschluss.
  • Der Schulrat hat bei Wahrung der Zuständigkeiten des Lehrerkollegiums sowie der Klassenräte beschließende Befugnisse bezüglich der Organisation und Planung des Schulbetriebes und im besonderen nachstehende Aufgaben:
    • er legt die allgemeinen Kriterien für die Ausarbeitung und Umsetzung des Erziehungsplanes der Schule fest und genehmigt den vom Lehrerkollegium vorgeschlagenen Erziehungsplan,
    • er bestimmt die Kriterien und Modalitäten hinsichtlich der Verwaltung des Vermögens sowie der Verwendung der Geldmittel für den Schulbetrieb,
    • er bestimmt, nach Anhörung des Elternrates und des Schülerrates, aufgrund der verfügbaren Strukturen und Dienste, der sozialen und finanziellen Verhältnisse der Familien und jedenfalls unter Wahrung der Qualität des Unterrichts den Stundenplan, er bestimmt auch den Organisationsplan der schulergänzenden und schulbegleitenden Tätigkeiten,
    • er legt die Richtlinien für das Jahresprogramm des Eltern- und Schülerrates fest, beschließt auf deren Anträge hin und unter Berücksichtigung der finanziellen Verfügbarkeit das Arbeitsprogramm und nimmt die entsprechenden Berichte entgegen,
    • er genehmigt, nach Anhörung des Lehrerkollegiums, die Charta der schulischen Dienste aufgrund der Richtlinien, welche mit Dekret des Landeshauptmanns verabschiedet werden.
  • Der Schulrat setzt die Beiträge zu Lasten der Schülerinnen und Schüler fest, und zwar unter Berücksichtigung der von der Landesregierung festgelegten Kriterien für die einzelnen Arten und für das jeweilige Höchstausmaß.
  • Der Schulrat kann weitere Befugnisse an den Direktor delegieren.
  • Der Schulrat genehmigt Jahresprogramm des Schülerrates,
  • Der Schulrat beschließt und finanziert Vorschläge für die Elternarbeit und Elternfortbildung, direkte oder indirekte Wahlsystem und Wahlmodalitäten für Mitbestimmungsgremien,
  • Der Schulrat kann zusätzliche Schulversammlungen genehmigen.

(laut LG Nr. 12/2000)

  • Der Schulrat erlässt allgemeine Richtlinien für die Erstellung des Schulprogramms und genehmigt das Schulprogramm,
  • Der Schulrat beschließt die Anpassungen des Schulkalenders,
  • Der Schulrat beschließt die interne Schulordnung,
  • Der Schulrat genehmigt den Schulverbundsvertrag,
  • Der Schulrat beschließt allgemeine Kriterien für die Erstellung des Dienstplanes, die Öffnungszeiten für den Parteienverkehr und die Einteilung der Arbeitszeit für das Schulpersonal.

(laut DLH Nr. 74/2001)

  • Der Schulrat genehmigt den Haushaltsvoranschlag.
  • Der Schulrat nimmt die notwendigen Änderungen im Haushalt vor.
  • Der Schulrat setzt die Höchstgrenze der Beträge für unterrichtsbegleitenden Veranstaltungen fest.
  • Der Schulrat kann auf die Einhebung von Einnahmen verzichten.
  • Der Schulrat setzt die Höhe des Fonds für Ökonomatsdienst fest.
  • Der Schulrat kann den Direktor ermächtigen, über die Repräsentationsausgaben bis zu vier Prozent der ordentlichen Zuweisung zu verfügen.
  • Der Schulrat genehmigt die Jahresabschlussrechnung.

Der Schulrat entscheidet über folgende Angelegenheiten:

  • Annahme/Verzicht Legaten, Erbschaften, Schenkungen,
  • Gründung von Stiftungen,
  • Darlehen und Verträge mit mehrjähriger Laufzeit,
  • dingliche Rechte über Immobilien,
  • Beitritt zu Schulverbünden oder Konsortien,
  • wirtschaftliche Nutzung von geistigen Werken,
  • Teilnahme der Schulen an Initiativen, die Agenturen, Körperschaften, Universitäten, öffentliche oder private Subjekte mit einbeziehen.

Kompetenzen des Lehrerkollegiums, des Klassenrates, des Elternrates und des Schülerrates
Zu den Kompetenzen dieser Kollegialorgane vgl. das Landesgesetz Nr. 20/1995 zu den Mitbestimmungsgremien der Schulen und das Landesgesetz Nr. 12/2000 zur Autonomie der Schulen

B) Gliederung der Ämter  (Art. 13, Abs. 1, Buchst. b, c)

Das Sozialwissenschaftliche Gymnasium „Josef Gasser“ in Brixen hat ihren Sitz in der Ignaz-Mader-Straße 3 und besteht aus 4 Schulzweigen. Im Schuljahr 2022/23 sind an der Schule eine Schulführungskraft, -- Lehrpersonen und 20 Personen als nicht unterrichtendes Personal beschäftigt. Der Schule stehen folgende Finanzmittel für die Verwaltung der Schule zur Verfügung: Link Haushaltsplanung (Bilanzen)

Die autonome Schule ist Teil des Bildungssystems des Landes. Sie ist eine öffentliche Körperschaft mit Rechtspersönlichkeit und Autonomie in den Bereichen Didaktik, Organisation, Forschung, Schulentwicklung, Schulversuche, Verwaltung und Finanzen. Die Schule ist verantwortlich für die Festlegung und Verwirklichung des Bildungsangebotes.

Die Schulführungskraft ist die gesetzliche Vertreterin der autonomen Schule und die Vorgesetzte des Lehr- und des Verwaltungspersonals. Sie übt ihre Zuständigkeiten (siehe oben) unter Beachtung der Befugnisse der Kollegialorgane aus.

Die Kollegialorgane wirken unter Beachtung der einschlägigen Bestimmungen, die ihre Befugnisse und Zusammensetzung regeln (siehe oben), an der Gestaltung der Schule mit und garantieren die Effektivität der Autonomie der Schule.

Die Lehrpersonen sind für die Planung und Umsetzung der Lehr- und Lernprozesse verantwortlich. Im Rahmen der einheitlichen Führung, die der Schulführungskraft zusteht, koordiniert die jeweils verantwortliche Sekretärin die Verwaltungs-, Buchhaltungs- und Hilfsdienste der Schule. Das Schulpersonal, die Eltern, die Schülerinnen und Schüler beteiligen sich an der Umsetzung und Weiterentwicklung der Autonomie und übernehmen dementsprechende Verantwortung. Die Schulführungskraft des Sozialwissenschaftlichen Gymnasium „Josef Gasser“ Brixen ist mit Beschluss des Schulrates vom 28.01.2014, Nr. 1 als Transparenzbeauftragte ernannt worden.

Die Organisationsstruktur unserer Schule finden Sie als Organigramm auf dieser Homepage unter „Dreijahresplan“.

C) Telefon und elektronische Post (Art. 13, Abs. 1, Buchst. d)

Telefon/Fax: 0472 200 883
os-sowigym.brixen@schule.suedtirol.it
PEC-Adresse: sowigym.brixen@pec.prov.bz.it

 
 

Personal, Aufträge für Beratung und Mitarbeit


 

Personal, Aufträge für Beratung und Mitarbeit

A) Beratung und Mitarbeit  (Art. 15, Abs. 1,2)

Informationen zu den Beratern und Mitarbeitern der öffentlichen Verwaltung:Consulenti pubblici (consulentipubblici.gov.it)

Scopo del sito è quello di pubblicare i dati che il Dipartimento della Funzione Pubblica acquisisce tramite la banca dati Anagrafe delle prestazioni del sistema Perla PA I dati resi pubblici sono relativi a:

 

Eckdaten zu den Aufträgen, Interessenskonflikt, Lebenslauf

2023

2022

2021

2020

2019

 

Die vergebenen Aufträge sind  im Bürgernetz des Landes öffentlich zugänglich:  http://www.buergernetz.bz.it/de/institutionelle-veroffentlichungen/externe-mitarbeiter-deutsche-schule.asp

B) Führungskräfte  (Art. 10, Abs. 8, Buchst. d; Art. 15, Abs. 1, 2, 5; Art. 41, Abs. 2, 3)

Manfred Piok. (Ernennungsdekret)

Erklärungen zu den Unvereinbarkeiten:

http://www.provinz.bz.it/bildung-sprache/deutschsprachige-schule/bildungsverwaltung/erklaerungen-schulfuehrungskraefte-schulinspektoren.asp

Angaben zum Gehalt:

http://www.provinz.bz.it/bildung-sprache/deutschsprachige-schule/bildungsverwaltung/verzeichnis-schulfuehrungskraefte-schulinspektoren.asp

C) Organisatorische Positionen (Art. 10, Abs. 8, Buchst. d)

Stellvertretende Schulführungskraft: Julia Unterkircher

D) Stellenplan (Art. 16, Abs. 1, 2)

Link: http://www.provinz.bz.it/de/transparente-verwaltung/stellenplan.asp

E) Personal mit nicht unbefristetem Arbeitsvertrag (Art. 17, Abs. 1, 2)

Link: http://www.provinz.bz.it/land/landesverwaltung/verwaltung/personal.asp

F) Personalkennzahlen zu den Abwesenheiten (Art. 16, Abs. 3)

Daten zur Abwesenheit des Personals: Kennzahlen zur Abwesenheit

G) An die Bediensteten erteilte und autorisierte Aufträge (Art. 18, Abs. 1)

H) Kollektivvertragsverhandlungen (Art. 21, Abs. 1)

Vertagsverandlungen: http://www.provinz.bz.it/bildung-sprache/deutschsprachige-schule/bildungsverwaltung/kollektivvertraege-schulrecht.asp

I) Ergänzende Kollektivvertragsverhandlungen (Art. 21, Abs. 2)

Die dezentralen Kollektivverträge: http://www.provinz.bz.it/bildung-sprache/deutschsprachige-schule/bildungsverwaltung/kollektivvertraege-schulrecht.asp

 

 

 


 

Personal, Aufträge für Beratung und Mitarbeit

A) Beratung und Mitarbeit  (Art. 15, Abs. 1,2)

Informationen zu den Beratern und Mitarbeitern der öffentlichen Verwaltung:Consulenti pubblici (consulentipubblici.gov.it)

Scopo del sito è quello di pubblicare i dati che il Dipartimento della Funzione Pubblica acquisisce tramite la banca dati Anagrafe delle prestazioni del sistema Perla PA I dati resi pubblici sono relativi a:

 

Eckdaten zu den Aufträgen, Interessenskonflikt, Lebenslauf

2023

2022

2021

2020

2019

 

Die vergebenen Aufträge sind  im Bürgernetz des Landes öffentlich zugänglich:  http://www.buergernetz.bz.it/de/institutionelle-veroffentlichungen/externe-mitarbeiter-deutsche-schule.asp

B) Führungskräfte  (Art. 10, Abs. 8, Buchst. d; Art. 15, Abs. 1, 2, 5; Art. 41, Abs. 2, 3)

Manfred Piok. (Ernennungsdekret)

Erklärungen zu den Unvereinbarkeiten:

http://www.provinz.bz.it/bildung-sprache/deutschsprachige-schule/bildungsverwaltung/erklaerungen-schulfuehrungskraefte-schulinspektoren.asp

Angaben zum Gehalt:

http://www.provinz.bz.it/bildung-sprache/deutschsprachige-schule/bildungsverwaltung/verzeichnis-schulfuehrungskraefte-schulinspektoren.asp

C) Organisatorische Positionen (Art. 10, Abs. 8, Buchst. d)

Stellvertretende Schulführungskraft: Julia Unterkircher

D) Stellenplan (Art. 16, Abs. 1, 2)

Link: http://www.provinz.bz.it/de/transparente-verwaltung/stellenplan.asp

E) Personal mit nicht unbefristetem Arbeitsvertrag (Art. 17, Abs. 1, 2)

Link: http://www.provinz.bz.it/land/landesverwaltung/verwaltung/personal.asp

F) Personalkennzahlen zu den Abwesenheiten (Art. 16, Abs. 3)

Daten zur Abwesenheit des Personals: Kennzahlen zur Abwesenheit

(laufende Aktualisierung)

G) An die Bediensteten erteilte und autorisierte Aufträge (Art. 18, Abs. 1)

 

H) Kollektivvertragsverhandlungen (Art. 21, Abs. 1)

Vertagsverandlungen: http://www.provinz.bz.it/bildung-sprache/deutschsprachige-schule/bildungsverwaltung/kollektivvertraege-schulrecht.asp

I) Ergänzende Kollektivvertragsverhandlungen (Art. 21, Abs. 2)

Die dezentralen Kollektivverträge: http://www.provinz.bz.it/bildung-sprache/deutschsprachige-schule/bildungsverwaltung/kollektivvertraege-schulrecht.asp

 
 

Wettbewerbe


 

Wettbewerbe

Wettbewerbe des Verwaltungspersonals sowie für das Lehrpersonal der Berufs- und Fach-schulen: http://www.provinz.bz.it/de/transparente-verwaltung/wettbewerbe.asp

Aufnahme des Lehrpersonals (Landes- und Schulranglisten): Ranglisten | Deutschsprachige Schule | Autonome Provinz Bozen - Südtirol

Wettbewerbe für das Lehrpersonal und Wettbewerbe für Schulführungskräfte: https://www.provinz.bz.it/bildung-sprache/deutschsprachige-schule/bildungsverwal-tung/wettbewerbe.asp

 
 

Performance


 

Performance

A) Performance-Plan (Art. 10, Abs. 8, Buchst. B)

Performance-Plan: siehe Leitbild und Dreijahresplan unter „Unsere Schule->Bildungsplan“ auf dieser Homepage.

B) Bericht zur Performance (Art. 10, Abs. 8, Buchst. B)

In Bearbeitung durch das Schulamt.

C) Gesamtbetrag der Prämien (Art. 20, Abs. 1)

Diese Daten werden in Zusammenarbeit mit dem für die Veröffentlichungspflichten der Landesverwaltung zuständigen Organisationsamt des Landes und mit der Personalabteilung (sobald als möglich) zentral veröffentlicht: http://www.provinz.bz.it/land/landesverwaltung/verwaltung/performance.asp

D) Daten zu den Prämien (Art. 20, Abs. 2)

Diese Daten werden in Zusammenarbeit mit dem für die Veröffentlichungspflichten der Landesverwaltung zuständigen Organisationsamt des Landes und mit der Personalabteilung (sobald als möglich) zentral veröffentlicht:

http://www.provinz.bz.it/land/landesverwaltung/verwaltung/performance.asp

E) Wohlbefinden am Arbeitsplatz (Art. 20, Abs. 3)

Umfrage zum Wohlbefinden am Arbeitsplatz, Ergebnisse und Formulare: http://www.provinz.bz.it/de/transparente-verwaltung/wohlbefinden-arbeitsplatz.asp)

 
 

Verwaltungstätigkeiten und Verfahren


 

Verwaltungstätigkeiten und Verfahren

A) Daten zu den Verwaltungstätigkeiten (Art. 24, Abs. 1)

Eine Schulstelle, 25 Klassen, 474 SchülerInnen, 85 Lehrpersonen

B) Verfahrensarten (Art. 35, Abs. 1, 2)

Diese Daten werden (sobald als möglich) zentral vom Organisationsamt des Landes in der Sektion Transparente Verwaltung des Südtiroler Bürgernetzes veröffentlicht: http://www.provinz.bz.it/land/landesverwaltung/verwaltung/verwaltungstaetigkeiten-verfahren.asp

C) Monitoring der Verfahrenszeiten (Art. 24, Abs. 2)

Die Schulen haben die Einhaltung der Verfahrensfristen periodisch zu monitorieren, zu veröffentlichen und die Unregelmäßigkeiten (Überschreitungen der festgelegten Fristen) zu beseitigen.

In diesem Feld könnte die Schule eine Tabelle einfügen, in der die einzelnen Verfahrensarten angegeben werden, mit Angabe der Gesamtanzahl der Verfahren je Verfahrensart und des Prozentsatzes der Überschreitungen der jeweils festgelegten Fristen.

D) Ersatzerklärungen und Einholen der Daten von Amts wegen (Art. 35, Abs. 3)

Die Schule wird demnächst in diesem Feld die Telefonnummer und die E-Mail-Adresse jener Person veröffentlichen, die zuständig ist, den anderen „beantragenden“ Verwaltungen Daten und Informationen zu übermitteln (bzw. zuständig ist, zu gewährleisten, dass andere Verwaltungen direkt auf die erforderlichen Daten zugreifen können), damit diese ihre Stichprobenkontrollen durchführen können.

Ebenso werden hier, falls solche getroffen werden,  die  Rahmenvereinbarungen mit anderen Verwaltungen (laut Art. 58 des Kodex für die digitale Verwaltung – GvD Nr. 82/2005) zu veröffentlichen, die den Zugang bzw. den Zugriff zu den jeweiligen Datenbanken der anderen Verwaltung regeln.

Die Schule wird hier demnächst zusätzliche Modalitäten angeben, wie andere Verwaltungen von Amts wegen die Daten der Schulen einholen bzw. ihre Stichprobenkontrollen durchführen können.

 
 

Maßnahmen


 
 

Ausschreibungen und Verträge


 
 

Zuschüsse, Beiträge, Beihilfen, wirtschaftliche Vergünstigungen


 

Zuschüsse, Beiträge, Beihilfen, wirtschaftliche Vergünstigungen

A ) Kriterien und Modalitäten (Art. 26, Abs. 1)

Kriterienbeschluss des Schulrates für die Vergabe von Subventionen, Beiträgen, Zuschüssen, finanziellen Unterstützungen und wirtschaftlichen Begünstigungen jeglicher Art an Personen und an öffentliche oder private Körperschaften (z.B. Kriterien für die Unterstützung von minderbemittelten Schülerinnen und Schülern bei Schulausflügen, Kriterien für den Erlass von Schulgebühren, Kriterien bei Spendenaktionen):

Beschluss Schulrat Kriterien Befreiung von Beiträgen

B ) Gewährungsakte (Art. 26, Abs. 2; Art. 27)

Bei der Vergabe von Subventionen, Beiträgen, Zuschüssen, finanziellen Unterstützungen und wirtschaftlichen Begünstigungen jeglicher Art über 1.000 Euro an Personen und an öffentliche oder private Körperschaften werden hier auch die Gewährungsakte veröffentlicht. Derzeit gibt es solche Akte nicht.

 
 

Bilanzen


 
 

Kontrollen und Erhebungen der Verwaltung


 

Kontrollen und Erhebungen der Verwaltung

A) Kontrollen und Erhebungen der Verwaltung

(Art. 31_Abs 1 GvD 33/2013)

Keine Beanstandungen der Kontrollorgane bzw. des Rechnungshofes.

B) Organismi indipendenti di valutazione, nuclei di valutazione o altri organismi con funzioni analoghe – Bewertungsgremien oder gleichwertige Strukturen

Die Körperschaft verfügt nicht über ein unabhängiges Bewertungsorgan (OIV) oder über eine gleichwertige Struktur.

L‘ ente è privo di OIV o di organismo o di altro soggetto con funzioni analoghe agli IOV

(Delibera ANAC n. 201 del 13 aprile 2022)

Pubblicazione attestazioni e delle griglie di rilevazione

 

Thomas Kleon und Ulrike Thalmann sind Mitglieder des Kontrollorgans. Sie wurden mit Dekret der Landesschuldirektorin Nr.11409/2022 als solche ernannt.

 
 

Zahlungen der Verwaltung


 

Zahlungen der Verwaltung

A ) Indikator zum Zahlungsverhalten der Verwaltung (Art. 33)

Indikator für die Durchschnittszeiten der Zahlungen für den Ankauf von Gütern, Dienstleistungen und Lieferungen:

Zahlungsindikator

B ) Aufwände nach Ausgabenkode und nach Lieferanten:

Aufwände nach Ausgabenkode / Aufwände nach Lieferant

C ) IBAN und elektronische Zahlungen (Art. 36)

Ab dem 28.02.2021 müssen alle Zahlungen an die öffentliche Verwaltung, also auch an das Sozialwissenschaftliche Gymnasium „Josef Gasser“ Brixen, über das Zahlungssystem pagoPA abgewickelt werden, was bedeutet, dass Einzahlungen nicht mehr durch eine einfache Überweisung auf das Konto der Schule erfolgen dürfen.

Handbuch pagoPA

Kontodaten der Schule:

Südtiroler Sparkasse Bozen, Schatzamt
Sozialwissenschaftliche Gymnasium „Josef Gasser“
Ignaz-Mader-Straße 3 – 39042 Brixen BZ
IBAN: IT 77 W 06045 11619 000000009130
 

Behördencode – Codice univoco ufficio: UFYL54

 
 

Weitere Inhalte: Vorbeugung zur Korruption und Bürgerzugang


 

Weitere Inhalte: Bürgerzugang

Gemäß Beschluss der staatlichen Antikorruptionsbehörde (ANAC) vom 13. April 2016, Nr. 430, üben die Direktoren und Direktorinnen der regionalen Schulämter, für die autonomen Schulen die Funktion des Verantwortlichen oder der Verantwortlichen für die Korruptionsvorbeugung und für die Transparenz aus.

Mit Beschluss der Landesregierung Nr. 529 vom 5. Juni 2018 wurden die jeweiligen Direktoren und Direktorinnen der Deutschen Bildungsdirektion, der Italienischen Bildungsdirektion und der Ladinischen Bildungs- und Kulturdirektion als Verantwortliche für die Korruptionsvorbeugung und Transparenz für die Schulen staatlicher Art und für die Berufsschulen ernannt.

Die Dreijahrespläne zur Korruptionsvorbeugung und Transparenz der Schulen sowie zu den Berichten des/der Verantwortlichen für die Korruptionsvorbeugung und die Transparenz finden Sie unter https://www.provinz.bz.it/bildung-sprache/deutschsprachige-schule/bildungsverwaltung/korruptionsvorbeugung.asp.

Mit Artikel 5 des gesetzesvertretenden Dekretes vom 14. März 2013, Nr. 33, wurde der Bürgerzugang eingeführt. Diese Bestimmung sieht vor, dass die Dokumente, Informationen und Daten, welche nicht von der öffentlichen Verwaltung veröffentlicht worden sind, von jedem Bürger/jeder Bürgerin angefordert werden können.

Das Recht auf Bürgerzugang kann von jedem Bürger/jeder Bürgerin kostenlos und ohne Angabe einer Begründung ausgeübt werden. Die Anfrage kann jederzeit gestellt werden und ist an die Schulführungskraft zu richten.

E-Mail-Adresse: manfred.piok@schule.suedtirol.it

Bis jetzt ist noch nie eine entsprechende Anfrage eingegangen. Sobald eine Anfrage eingeht, wird das Verzeichnis der Bürgerzugänge erstellt und ist hier abrufbar.